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Einweisung von Brandschutzhelfern (Etagenbeauftragten) in ihre Aufgaben

Zielgruppe/Voraussetzungen

Alle Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer der MHH

Ziel

gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz der ASR A2.2 und in Abstimmung mit dem Präsidium sind alle Abteilungen der MHH verpflichtet, Personen zu benennen, die die Aufgabe als Brandschutzhelfer (Etagenbeauftragte) übernehmen.

Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen. Organisatorisch ist es sinnvoll, dass Sie pro Abteilung mindestens zwei Personen benennen. In der Krankenpflege wurde durch die Leitung festgelegt, dass alle Pflegekräfte zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden müssen.

Im Kurs werden die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes der MHH vermittelt. Die Brandschutzhelfer haben u.a. folgende Aufgaben im möglichen Gefahrenfall - insbesondere bei Bränden: sofortige Evakuierungsmaßnahmen einzuleiten, Entstehungsbrände zu löschen, Feststellung der Vollzähligkeit am Sammelplatz, Kontaktaufnahme und Meldung an die Feuerwehr oder Krisenmanager.

Die Brandschutzhelfereinweisung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile werden in dem angegeben Zeitrahmen von 3 Vollstunden durchgeführt.

Diese Schulung ist alle 3-4 Jahre zu wiederholen.

Inhalte

Trainer_in

Winkelmann, Matthias

Termine

Termin Raum

Mo. 30.09.2019 (10:00 - 13:00) Seminarraum 1+2 (I02-H0-1410)(je 20 Plätze, bei geöffneter Wand 40)